News

Weihnachtsgeschenk für die Pension verhindert

Die von der Regierung vorbereiteten höheren Hürden für die Hacklerregelung ab dem Jahr 2014 durchkreuzen so manche längerfristigen Pläne, etwa den Nachkauf von Studienzeiten für die Tochter.

Wien. Es war eine der ungewöhnlichsten Anfragen im Rahmen der „Amtshilfe“ der „Presse“: Es geht um eine Beamtin, die knapp über 40 Jahre alt ist. Ihr Vater erkundigte sich über den Nachkauf von Ausbildungszeiten, um ihr die Chance zu eröffnen, später mittels Hacklerregelung in den Ruhestand gehen zu können. Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten sollte ein Weihnachtsgeschenk sein, weil der Nachkauf für Beamte wie auch für Vertragsbedienstete heuer noch viel preisgünstiger ist als 2011.

Derartige längerfristigen Überlegungen hat die Regierung mit dem Budgetpaket, das knapp vor Weihnachten im Nationalrat beschlossen wird, durchkreuzt. Denn die Änderungen sehen unter anderem vor, dass nicht nur das Antrittsalter zur Hacklerpension für weibliche und männliche Beamte ab dem Jahr 2014 von 60 auf 62 Jahre angehoben wird. Entscheidend im Zusammenhang mit der Geschenksidee ist vor allem, dass nachgekaufte Schul- und Studienzeiten ebenfalls ab 2014 nicht mehr für die notwendigen 40 Jahre zur Erlangung einer Hacklerpension angerechnet werden.

Der Fall bestätigt, was grundsätzlich als Folge der verschärften Pensionsregelungen zu beachten ist: Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten mit Blick auf eine Hacklerpension ist in erster Linie dann von Interesse, wenn der Antritt des Ruhestandes in absehbarer Zeit bevorsteht. Dies gilt, wie berichtet, besonders für Beamte bis zum Jahrgang Ende 1953 (für weibliche Vertragsbedienstete für Jahrgänge bis Ende 1958), weil diese dann eventuell noch vor den strengeren Antrittsvoraussetzungen ab 2014 die Hacklerregelung in Anspruch nehmen können.

Beispiel: Was Nachkauf bringt

Wie wirkt sich der Nachkauf bei einem Pensionsantritt mit Hacklerregelung vor 2014 aus? Ein Beispiel: Ein Beamter (Geburtsdatum 16. August 1949, Diensteintritt am 1. Dezember 1978) hat mit 1. September 2011 eine sogenannte „ruhegenussfähige“ Gesamtdienstzeit (die für die Pension zählt) von 40 Jahren, aber nur 38 Jahre und drei Monate sind beitragsgedeckt. Er kauft 21 Monate Schulzeit nach. Das kostet nach dem jetzt noch günstigeren Tarif 5977,86 Euro (wobei der Nachkauf steuerlich absetzbar ist), um die Hacklerregelung nützen zu können. Seine Bruttopension mit Stichtag 1. September 2011 macht 2618,63 Euro aus (netto 1868,77 Euro).

Ohne Nachkauf könnte er ab September 2011 zwar die Korridorpension (Antrittsalter 62, nötig sind 37,5 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit, Abschläge) nützen: Er käme brutto auf 2543,98 Euro (netto 1829,36 Euro). Pensionsdifferenz auf Lebenszeit netto im Monat: 39,41 Euro. Der Nachkauf macht sich in diesem Beispiel nach ungefähr sieben Jahren bezahlt (unter Berücksichtigung der steuerlichen Absetzbarkeit).

Tipps: Auf einen Blick

Was kommt? Bei den Pensionen sind laut Ministerratsbeschluss weitere Verschärfungen (teurer Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ab 2011, höhere Hürden für Hacklerpension ab 2014) geplant.

Information. Erste Anlaufstelle (etwa über die für die Pension relevante Gesamtdienstzeit) ist die Personalabteilung der Dienststelle.

Nachkauf. Für jene, die in absehbarer Zeit (vor 2014) in Pension gehen, ist noch heuer ein Antrag auf Nachkauf überlegenswert. Dies gilt bei Beamten vor allem für Jahrgänge bis Ende 1953. Laut Beamtenministerium kann der Nachkaufsantrag bis zur Bescheid-Erstellung zurückgezogen werden, danach erlangt er – ohne Berufung – binnen zwei Wochen Rechtskraft.

(Quelle: diepresse.com, Print-Ausgabe, 6.12.2010)

Zurück