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Versicherungen sorgten 2010 für Beschwerdeflut

Hauptproblem: Vertragsbedingungen schwer nachvollziehbar

Linz - Mehr als 3.700 Anfragen und Beschwerden an die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich haben im vergangenen Jahr Versicherungen betroffen. Das Hauptproblem seien Vertragsbedingungen, die schwer nachvollziehbar seien, sagte AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer in einer Pressekonferenz am Mittwoch in Linz. Mit Hilfe der AK hätten sich Oberösterreichs Versicherungsnehmer 2010 insgesamt 260.000 Euro erspart.

"Stünden für den Konsumenten wesentliche Dinge auf der ersten Seite, dann wäre viel erreicht", sagte der Leiter der Konsumenteninformation Georg Rathwallner. Vor allem was von einer Versicherung erfasst sei und was nicht, müsse stärker hervortreten, forderte Kalliauer. Gerade Leistungsausschlüsse seien wesentlich. Oft kämen Tücken in Verträgen erst bei deren Auflösung ans Licht.

Klagen über Nettopolizzen

Bei Lebensversicherungen gab es sehr viele Beschwerden über eine Firma, die direkte Vermittlungsgebühren - sogenannte Nettopolizzen - einhebe. Der Kunde zahlt also die Versicherungsprämie und die Provision extra. In Österreich üblich ist, dass Provisionen über die Versicherung abgerechnet werden. Die AK führt Musterprozesse. Problematisch sei eine Kündigung staatlich geförderter Lebensversicherungen (Zukunftsvorsorge), die nur nach einer Mindestdauer aufgelöst werden könnten. Ob sie jährlich gekündigt werden können oder nicht, werde den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigen, so Kalliauer. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung von Lebensversicherung könne es sein, dass man weniger herauskriege als man einbezahlt habe.

Eine Versicherung habe im vergangenen Jahr eine Vertragsänderung und Prämienerhöhung als wirksam angenommen, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen ablehnte. Nach Intervention der AK wurde diese Praxis eingestellt, allerdings war bei Einziehungsaufträgen der höhere Betrag schon abgebucht. In Bezug auf Zahlscheingebühren empfiehlt die AK unter Vorbehalt zu zahlen, da dies sonst als Leistungsverweigerung gewertet werden könne. Es gebe diesbezüglich eine Sonderbestimmung im Versicherungsvertragsgesetz, klären müsse diese Frage der OGH.

Alternativen bei Reiseveranstaltern

Eher wenige Beschwerden habe es im Zuge der Unruhen in Ägypten und Tunesien gegeben. "Es gab relativ rasch eine Reisewarnung und damit Rechtssicherheit", sagte Rathwallner. Etwa 50 Anfragen pro Woche hätte die AKOÖ bearbeitet. Den Menschen wurde geraten, sich beim Reiseveranstalter nach Alternativen zu erkundigen, das habe gut funktioniert.

In Bezug auf das EuGH-Urteil, nachdem Männer und Frauen künftig für gleiche Versicherungsbeiträge auch gleiche Leistungen bekommen sollen, sagte Kalliauer, die AK werde versuchen, Pläne zu durchkreuzen, dass nur nach oben angepasst werde. Rathwallner verwies auf Versicherungsvergleiche auf der AK-Homepage, die den Wettbewerb fördern würden. Er mache sich keine großen Sorgen, dass die Versicherungen ein Kartell bilden würden.

(Quelle: derstandard.at, 2.3.2011)

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