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Pensionskassenvertrag oder direkte Leistungszusage

Firmenpensionen. Unternehmen, die einen Vertrag mit einer Pensionskasse abschließen, brauchen sich später selbst nicht mehr um ihre Pensionszusagen zu kümmern. Bei Direktzusagen bleibt die Liquidität dafür länger im Betrieb.

Wien/B.l. Mehr als 90 Prozent der Pensionszahlungen in Österreich kommen vom Staat (erste Säule). Der Rest verteilt sich auf die betriebliche Vorsorge („zweite Säule“ mit Direktzusagen, Pensionskassen, betrieblichen Kollektivversicherungen und der „Abfertigung neu“) und die private Vorsorge.

Verpflichtend für alle Arbeitsverträge, die nach 2003 abgeschlossen wurden, ist die „Abfertigung neu“. Die Betriebe können lediglich die Vorsorgekasse wählen, in die sie 1,53 Prozent des Bruttolohns einzahlen. Da viele Arbeitnehmer von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach drei Jahren ihr Geld ausbezahlen zu lassen, war die Performance der Mitarbeitervorsorgekassen mit etwa drei Prozent pro Jahr bisher eher enttäuschend. Das Vorhaben, nach 40 Jahren Berufsleben ein Jahresgehalt auszahlen zu können, dürfte sich eher nicht ausgehen.

Die übrigen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind freiwillig. Die lange Zeit gebräuchlichste Form ist die direkte Leistungszusage. Dabei verspricht man dem Mitarbeiter nach Pensionsantritt eine Zusatzpension, bildet Rückstellungen und zahlt die Pension später aus. „Der Vorteil ist, dass die Liquidität zunächst im Betrieb bleibt“, stellt Christoph Krischanitz vom versicherungsmathematischen Berater Arithmetica fest. Dafür muss man später viel Geld in die Hand nehmen, was sich rächt, wenn man im Verhältnis zu den Beschäftigten viele Pensionisten erhalten muss. Bei Pensionskassenverträgen kann man schneller einen Steuervorteil lukrieren, weil man die Zahlungen sofort als Betriebsausgabe absetzen kann. Für Unternehmensgründer, die anfangs keine Gewinne erzielen, lohne sich das aber weniger, sagt Krischanitz. Für sie sind Direktzusagen steuerlich günstiger.

 

Bei Insolvenz ist die Pension weg

Nachteil von Direktzusagen aus Sicht der Mitarbeiter ist, dass man um die Pension umfällt, wenn der Betrieb pleitegeht. Werden die direkten Zusagen an eine Pensionskasse ausgelagert, sollte man als Beschäftigter darauf drängen, dass man eine leistungsorientierte Pension erhält: Schafft die Pensionskasse die nötige Performance nicht, muss der Arbeitgeber gegebenenfalls nachschießen.

Eine Alternative ist die betriebliche Kollektivversicherung. Dabei zahlt der Arbeitgeber in eine Versicherung ein, der Arbeitnehmer erhält später eine Pension mit Garantiezins. Die heimischen Betriebe hatten laut Schätzungen des Wirtschaftsforschungsinstituts im Jahr 2007 direkte Leistungszusagen in Höhe von 13,5 bis 19 Mrd. Euro getätigt. Zum Vergleich: Die Pensionskassen verwalten ein Vermögen von 14,8 Mrd. Euro, die Kollektivversicherungen 436 Mio. Euro und die Mitarbeitervorsorgekassen („Abfertigung neu“) 3,6 Mrd. Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2011)

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