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Mindest­verzinsung sinkt auf zwei Prozent

Versicherungen dürften ab April weniger Mindestverzinsung versprechen - Höchstzinssatz bei Zukunftsvorsorge wird von FMA auf 1,75 Prozent gesenkt

Wien - Die niedrigen Zinsen wirken sich nun auch bei Lebensversicherungen aus: Die garantierte Rendite in der klassischen Lebensversicherung sinkt mit 1. April 2011. Ab diesem Datum dürften Versicherer ihren Kunden für Neuverträge maximal 2,0 Prozent an Mindestverzinsung versprechen, derzeit sind es 2,25 Prozent. Die entsprechende Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist seit gestern gültig. Bei der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge wird der Satz aufgrund des höheren Veranlagungsrisikos durch die steuerlich geforderte Mindestaktienquote (30 Prozent) von 2,0 auf 1,75 Prozent gesenkt.

Der so genannten Garantiezinssatz in der Lebensversicherung war zuletzt mit Wirkung Jahresbeginn 2006 auf 2,25 (nach 2,75) Prozent gesenkt worden. Er stellte eine Obergrenze für die versprochene Mindestverzinsung dar, ein Unternehmen kann auch weniger Zinsen garantieren. Die Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung auf das veranlagte Kapital (Einzahlungen minus Kosten) liegt aber höher, da die Unternehmen ihren Kunden auch noch eine Gewinnbeteiligung zahlen. Einmal zugeteilte Gewinne können dabei in der klassischen Lebensversicherung nicht wieder verloren gehen. Die Gesamtverzinsung ist je nach Unternehmen und Vertrag unterschiedlich. Derzeit dürfte sie in einer Bandbreite von 3 bis 4 Prozent liegen.

(Quelle: derstandard.at, 23. November 2010)

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