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Kommission für Pensions-Erhöhung um 1,2 Prozent

Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gegen höhere Anpassung

Wien - Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hat am Dienstag wie erwartet den Faktor für die Pensionsanpassung mit 1,2 Prozent festgelegt. Dieser Wert ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, weil die Inflation im relevanten Zeitraum von August 2009 bis Juli 2010 diesen Wert ergeben hat. Wie der Kommissions-Vorsitzende Bernhard Schwarz nach der Sitzung betonte, handelt es sich dabei nur um einen Richtwert, die tatsächliche Erhöhung habe die Politik zu beschließen. Und die Verhandlungen darüber zwischen Sozialminister Rudolf Hundstorfer und den Seniorenvertretern werden noch heute, Dienstag, Nachmittag (17 Uhr) beginnen.

Budgetsanierung

Schwarz wollte sich mit persönlichen Empfehlungen an die Politik "zurückhalten", einen Rat hat er aber doch: Die Erhöhung sollte nicht über die 1,2 Prozent hinausgehen. Wie die Erhöhung ausgestaltet wird, ob mit Sockelbeträgen oder sozialer Staffelung oder andern Maßnahmen, sei Sache der Politik. Für eine höhere Anpassung als die 1,2 Prozent sieht der Kommissions-Vorsitzende aber "nicht den geringsten Grund". Das wäre angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Pensionsversicherung nicht gut, er gehe aber auch nicht davon aus, dass irgendwer Lust dazu habe, meinte Schwarz.

Hackler-Pension

Im Zusammenhang mit der anstehenden Budgetsanierung sieht Schwarz zwar grundsätzlich die Notwendigkeit, über Reformen im Pensionssystem zu diskutieren. Dabei kann er sich aber bei der Hackler-Pension nur bei Übergangsfristen Maßnahmen vorstellen, ein Auslaufen dieser Langzeit-Versichertenregelung vor 2013 lehnt der Kommission-Vorsitzende hingegen ab. Er verwies darauf, dass man einerseits den Vertrauensschutz beachten müsse und andererseits auch die Arbeitslosigkeit im Falle eines früheren Auslaufens ansteigen könnte. Ob andere Veränderungen - etwa die Abschaffung der Anrechnung von Ersatzzeiten - sinnvoll wären, müsse die Politik beurteilen, meinte Schwarz.

Beschlossen hat die Kommission am Dienstag auch ein Gutachten über die kurzfristige Prognose der Einnahmen und Ausgaben in der Pensionsversicherung bis 2015. Dieses weist ebenso wie das vor drei Wochen diskutierte, aber nicht beschlossenen Langfristgutachten eine deutliche Steigerung des Bundesbeitrages zu den Pensionen aus. Dies ist in erster Linie auf die in der Wirtschaftskrise geringeren Steigerungen der Beitragseinnahmen und höhere Ausgaben zurückzuführen.

Höchstbeitragsgrundlage

Die langfristigen Empfehlungen werde die Kommission bis Ende März vorlegen, bekräftigte Schwarz. Aufgrund der Auswirkungen der Wirtschaftskrise seien Prognosen über die finanzielle Entwicklung aber schwierig. Da die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren schlechter geworden seien, sei es eine wichtige Aufgabe, darauf zu reagieren. Insofern sei es jetzt interessant, welche Budgetmaßnahmen die Regierung setze, weil das auch Auswirkungen auf die Prognose habe.

Ermittelt hat die Kommission am Dienstag auch die Höchstbeitragsgrundlage für 2011. Sie wird monatlich 4.200 Euro und täglich 140 Euro betragen. Bis zu diesen Grenzen sind Beiträge für das unselbstständige Erwerbseinkommen zu zahlen.

(Quelle: derstandard.at, 19.10.2010)

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