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Klage gegen Zukunftsvorsorge

VKI führt Musterprozess gegen S-Versicherung

Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Ernst gemacht und die angedrohte Musterklage im Zusammenhang mit der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge eingebracht. Betroffen ist die S-Versicherung, die zu 95 Prozent der Vienna Insurance Group und zu fünf Prozent der Erste Bank gehört. Eingebracht wurde die Klage im Auftrag des Sozialministeriums. Der Hintergrund: Der Börsencrash des Jahres 2008 hat sich auch in der Performance der Anbieter dieser privaten Zusatzpension drastisch niedergeschlagen. Sie waren gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 40 Prozent des Kapitals in Aktien zu veranlagen (in der Zwischenzeit wurde der Anteil auf 30 Prozent gesenkt). Gleichzeitig wurde vom Gesetzgeber aber auch eine Kapitalgarantie vorgeschrieben.

14 von 22 Anbietern ausgestoppt

Die Folge: Je größer die Verluste an den Börsen wurden, desto mehr Geld musste von den Anbietern in Absicherungsgeschäfte gesteckt werden. Bei einigen Anbietern wurde schließlich nur noch abgesichert - de facto hat sich der Aktienanteil also auf null reduziert. Der banktechnische Begriff dafür lautet "ausgestoppt". Dadurch können zwar keine weiteren Verluste erlitten werden, aber der Anleger profitiert eben auch nicht von einem Aufschwung an den Börsen. Laut Finanzmarktaufsicht wurden nach der Krise 14 von 22 prämienbegünstigten Anbietern ausgestoppt.

Bei der S-Versicherung habe es dafür aber keine "vertragliche Grundlage" gegeben, begründet der VKI nun die Klage. Es habe auch keine individuelle Aufklärung über die Garantieabsicherung gegeben. Mit der Schadenersatzklage möchte man erreichen, dass die im Anlassfall eingezahlten 7000 Euro rücküberwiesen werden und der Vertrag aufgelöst wird. Eigentlich würde man bei einer Vertragsauflösung die Kapitalgarantie verlieren - abgesehen von den anfallenden Kosten.

"Nur Schaden abgewendet"

Manfred Rapf von der S-Versicherung sieht der Klage "gelassen entgegen". Man habe nur Maßnahmen ergriffen, um Schaden abzuwenden. "Dass man eine vertragliche Grundlage braucht, um Schaden zu vermeiden, ist eine seltsame Argumentation." Dem VKI warf er vor, "resistent gegen Sachargumente" zu sein. Jeder Kunde habe die Möglichkeit, auf ein neues, besseres Produkt umzusteigen. 110.000 von 140.000 Betroffenen hätten das auch bereits getan.

(Quelle: DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13./14.11.2010)

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