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Europas Rentensysteme im Vergleich

Renteneintrittsalter in Europa noch sehr unterschiedlich geregelt - Überblick über den Status quo.

Die Pensionssysteme sind europaweit im Umbruch. Die EU-Kommission hält ein höheres Renteneintrittsalter für unausweichlich. Derzeit ist das Renteneintrittsalter innerhalb der Europäischen Union aber noch sehr unterschiedlich geregelt.

Österreich: Frauen erreichen das Regelpensionsalter mit 60, Männern mit 65 Jahren. Tatsächlich gehen Männer aber im Schnitt mit knapp 59 Jahren, Frauen mit knapp 58 Jahren in Pension - das ist um mehr als zweieinhalb Jahre früher als im EU-Durchschnitt. Während 2009 im OECD-Schnitt rund 55 Prozent der 55- bis 64-Jährigen erwerbstätig waren, waren es in Österreich lediglich 41 Prozent.

• Deutschland: Die Rente mit 67 Jahren ist beschlossene Sache. Zwischen 2012 und 2029 wird das Renteneintrittsalter stufenweise von derzeit 65 Jahren angehoben. Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch künftig bei vollen Bezügen mit 65 Jahren aufhören zu arbeiten.

• Frankreich: Die Grande Nation hat mit 60 Jahren EU-weit eines der niedrigste Renteneintrittsalter. Die Anhebung auf 62 Jahre bis 2018 ist derzeit eines der großen innenpolitischen Streithemen in Frankreich.

• Griechenland: Als eine der Gegenleistungen für das europäischen Rettungspaket hat Athen deutliche Einschnitte bei den Renten beschlossen. Neben Pensionskürzungen will man das tatsächliche Eintrittsalter von derzeit 61,5 auf 65 Jahre steigern.

• Großbritannien: Die Briten müssen sich bis 2046 auf die Rente mit 68 einstellen. Derzeit liegt das Rentenalter für Frauen bei 60 und für Männer bei 65 Jahren. Bis 2020 soll die Altersgrenze für Frauen schrittweise auf ebenfalls 65 Jahre steigen.

• Italien: Das Mindestrentenalter wird bis 2013 auf 61 Jahre angehoben. Ab 2012 wird das Rentenalter für Beamtinnen den männlichen Kollegen gleichgestellt und von 61 auf 65 Jahre hinaufgesetzt.

• Spanien: Madrid will das gesetzliche Rentenalter ähnlich wie Deutschland von derzeit 65 auf 67 Jahre erhöhen.

 

(Quelle: wirtschaftsblatt.at, 3.12.2010)

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