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Erleichterter Zugang zu Altersteilzeit

Die Regierung friert Zugangsalter für Gleitpension 2011 ein, statt es anzuheben. Vor allem Büroangestellte nützen sie. Bisher 3,5 Milliarden Euro an Kosten bis heuer von 17.000 Personen in Anspruch genommen.

Wien. Die Regierung macht eine Hintertür zum Gang in den vorzeitigen Ruhestand ab dem kommenden Jahr wieder etwas weiter auf. Die Möglichkeit zum gleitenden Übergang in die Pension mit einer reduzierten Arbeitszeit („Altersteilzeit“) wird erleichtert. Statt der ursprünglich vorgesehenen schrittweisen Anhebung des Eintrittsalters in die Altersteilzeit wird dieses nunmehr „eingefroren“: Frauen können damit ab 2011 weiter ab dem vollendeten 53. Lebensjahr die Altersteilzeit nützen, Männer ab vollendetem 58. Lebensjahr. Diese bisher unbeachtete Erleichterung findet sich im Bündel der Begleitgesetze der Bundesregierung zum Budget 2011.

Die rot-schwarze Koalition nimmt damit eine Verschärfung beim Zugangsalter zurück, die erst im Vorjahr beschlossen worden ist. Die Altersteilzeit wurde nach den jüngsten Daten des Arbeitsmarktservice (AMS) mit Stand Oktober von knapp 17.000 Personen in Anspruch genommen. Ende 2003 waren es sogar gut 42.000, ehe es Einschränkungen gab. Grundsätzlich wird die reguläre Arbeitszeit reduziert, dafür wird das Gehalt mit AMS-Mitteln fünf Jahre lang bis zur Pensionierung ausgeglichen.

Die Altersteilzeit wurde im Jahr 2000 als Ausgleichsmaßnahme zur schrittweisen Anhebung des Frühpensionsalters eingeführt. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Dienstnehmer und Arbeitgeber, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit auf mindestens 60 bis maximal 40 Prozent reduziert wird. Die Kosten beliefen sich bisher auf satte 3,5 Milliarden Euro. Die hohen Ausgaben haben auch zu massiver Kritik von Experten geführt.

Die derzeitige Gesetzeslage sähe eigentlich vor, dass das Einstiegsalter für die Nutzung von Altersteilzeit bis 2013 pro Jahr um ein halbes Jahr angehoben würde. Mit der ab 2011 vorgesehenen Änderung bleibt es dauerhaft bei 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer. Das Sozialministerium argumentiert, damit solle älteren Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen – statt des Gangs in die Invaliditätspension – ein längerer Verbleib im Unternehmen ermöglicht und Arbeitslosigkeit im Alter verhindert werden.

Blockvariante nun unattraktiver

Bisher war es in vielen Fällen so, dass statt einer kontinuierlichen Reduktion der Arbeitszeit für fünf Jahre die Altersteilzeit „geblockt“ wurde, also zweieinhalb Jahre weitergearbeitet und dann Freizeit konsumiert wurde. Für Fachleute war dies eine versteckte Art der Frühpension. Diese Variante möchte das Sozialministerium aber zurückschrauben. Daher wird die Ausgleichszahlung, die der Dienstgeber vom AMS für die Mehrkosten erhält, bei dieser Variante ab 2011 von bisher 55 nun auf 50 Prozent reduziert. Wird nicht „geblockt“, gibt es 90 Prozent der Mehrkosten.

• Der auf 55 Prozent reduzierte Lohnausgleich aus AMS-Mitteln gilt seit dem Vorjahr. Das Arbeitsmarktservice hat nach einer der „Presse“ vorliegenden Analyse festgestellt, dass dies eine Trendwende eingeleitet hat. Vor der Änderung 2009 nutzten drei Viertel die Altersteilzeit als „Blockvariante“, nur ein Viertel als gleitenden Übergang in die Pension. Nun hat sich das Verhältnis beinahe umgekehrt: 60 Prozent nutzen seit dem Vorjahr die Gleitvariante. Insgesamt wird der Zugang zur Altersteilzeit aber auch nach der Neuregelung im Vorjahr weiter rege in Anspruch genommen.

1275 Euro Förderung im Monat

• Für das AMS brachte aber die Reduzierung des Lohnausgleichs bei der Blockvariante eine deutliche finanzielle Entlastung für das AMS-Budget. Nach der früheren Regelung betrug die monatliche Förderung pro Kopf 1275 Euro, nach der Neuregelung ist die Förderung im Schnitt auf 924 Euro zurückgegangen. Bei der Blockvariante hat sich die durchschnittliche Förderung von früher 1326 Euro auf 753 Euro reduziert.

• Die Altersteilzeit wird von bestimmten Berufsgruppen überdurchschnittlich stark in Anspruch genommen. Bei den Neubeziehern kam heuer im März die Hälfte aus den Branchen Büro und Verwaltung, Hilfsjobs sowie Handel und Gesundheit. Ein knappes Drittel (31,7 Prozent) war in einem Büro- oder Verwaltungsberuf tätig.

• Ein weiteres Ergebnis der AMS-Analysen: die Gleitzeitregelung kommt bevorzugt in kleineren Betrieben zur Anwendung. Der Anteil der Blockzeiten hingegen steigt laut AMS mit der Betriebsgröße markant an.

Auf einen Blick

Die Altersteilzeit ermöglicht Frauen ab dem vollendeten 53. und Männern ab dem 58. Lebensjahr bei reduzierter Arbeitszeit den gleitenden Übergang zur Pension. Mit dem Budgetbegleitgesetz wird das Antrittsalter ab 2011 nun doch nicht erhöht. Arbeitgeber erhalten vom AMS einen Förderausgleich für Mehrkosten: Bei Blockvarianten (volle Arbeit, dann Freizeit bis zur Pension) sind es 55, künftig 50Prozent; sonst 90 Prozent.

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