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Die private Krankenversicherung

Wie kann Zweiklassenmedizin wirklich verhindert werden?

Die privaten Krankenversicherer wollen zur Versachlichung in der aktuellen Diskussion um eine Zweiklassenmedizin beitragen, die sich an den Wartelisten entzündet hat. Selbstverständlich ist auch der VVO gegen Korruption im Gesundheitswesen und damit gegen eine "Kuvertmedizin". Diese Vorgehensweisen dürfen aber nicht mit der gesetzlich anerkannten Sonderklasse vermischt werden.

Dazu einige Fakten:

In Österreich gibt es mehr als eine Million Sonderklasseversicherte (rund 12% der Bevölkerung), eine weitere halbe Million (rund weitere 6%) verfügt über einen eingegrenzten Versicherungsschutz. Diese Zahlen belegen, dass die private Krankenversicherung einen hohen Stellenwert in Österreich einnimmt. Jeder dieser 1,5 Millionen Versicherten wendet einen Teil seines Einkommens für die gesundheitliche Eigenvorsorge auf. Er darf dafür auch Gegenleistungen erwarten, die neben dem höheren Komfort insbesondere die freie Arztwahl auch eine flexible Termingestaltung umfassen.

Schaden Sie dadurch den übrigen Patienten? Keineswegs, denn: Primarii und nachgeordnete Ärzteschaft erhalten von den Privatpatienten Sonderklassehonorare. Diese machen einen sehr erheblichen Anteil des Arzteinkommens aus. Die nach dem Beamtenschema geleisteten Lohnzahlungen allein wären nicht attraktiv genug, hochqualifizierte Ärzte an den öffentlichen Spitälern zu halten. Diese Ärzte behandeln aber selbstverständlich nicht nur Privatpatienten, sie stehen vielmehr allen Patienten zur Verfügung. Würde man die Sonderklasse abschaffen und das "klassenlose Spital" ausrufen, wäre dies zweifellos ein massiver Anreiz für die Ausweitung der unerwünschten "Kuvertmedizin". Außerdem würden viele Ärzte von öffentlichen in den privaten Sektor abwandern.

Es gibt in Österreich eine Anzahl von Privatspitälern, die das Angebot für Sonderklasseversicherte ergänzen und ganz bewusst auf hohe Servicequalität setzen und ihre Kapazitäten auch noch ausbauen könnten. Jeder, der für seine Behandlung ein Privatspital aufsucht, entlastet damit auch das öffentliche Gesundheitssystem, weil er den größten Teil seiner Behandlungskosten selbst finanziert und gleichzeitig auch die Wartelisten der öffentlichen Spitäler, weil er deren Operationskapazitäten nicht in Anspruch nimmt!

In den öffentlichen Krankenanstalten wird dennoch die Frage nach einer allfälligen Bevorzugung der Sonderklassepatienten gestellt. Jedes Spital muss deklarieren, ob und wenn ja welchen Anteil seiner Betten es als Sonderklasse führt. 25% dürfen dabei nicht überschritten werden. Es ist klar, dass dem Sonderklassebettenanteil ein entsprechender Anteil an den Behandlungs- und Operationskapazitäten gegenüberstehen muss. Ist die Bettenauslastung der beiden Bereiche unterschiedlich, ist auch die Auslastung der OP-Kapazitäten unterschiedlich. Bei geringerer Auslastung der Sonderklasse ergeben sich kürzere Wartezeiten. Dies gilt aber selbstverständlich nur für planbare, d.h. nicht akut notwendige Operationen, weil in derartigen Fällen bei Bettenmangel den Allgemeinklasse-Patienten auch freie Betten der Sonderklasse zur Verfügung stehen. In diesem Sinne erwarten wir durch die Neuregelung auch keine Änderung für die Sonderklasse.

Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem Abwandern von Privatpatienten in Privatspitäler auch Mindereinnahmen der öffentlichen Spitäler verbunden wären, wodurch es in der Folge erst zu einer echten Zweiklassen-Medizin kommen könnte.

Privatpatienten sind für das österreichische Krankenhauswesen eine nicht wegzudenkende massive Stütze.

Quelle: derstandard.at, 24.5.2011

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