News

Die neuen Regeln für die Hacklerfrühpension

Schon jetzt steigen die Anfragen bei der Pensionsversicherungsanstalt. Angehende Pensionisten wollen wissen, wie sich die neuen Regeln auf sie auswirken und wie man am besten durch die Schlupflöcher kommt.

Wien. Es gebe im Vergleich zu sonstigen Tagen bereits ein Viertel mehr Anfragen, schildert Johannes Pundy, langjähriger Pressesprecher der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Schon unmittelbar nach Bekanntgabe durch die Regierung, dass der Zugang zur Hacklerfrühpension ab 2011 verschärft wird und Neuregelungen bei den Invaliditätspensionen (vorher verpflichtender Antrag auf Rehabilitation) bevorstehen, wurden in Österreichs größter Pensionsanstalt, jener für Arbeiter und Angestellte, deutlich mehr telefonische Anfragen und persönliche Vorsprachen registriert. Wegen der bevorstehenden Änderungen sind die Auskunftssuchenden in der PVA allerdings noch zu früh dran: „Wir müssen die Leute vertrösten, bis es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt.“

„Die Presse“ liefert schon jetzt zusätzliche Informationen, welche Auswirkungen die Eingriffe haben dürften und was auf die Österreicher durch die vereinbarten Verschärfungen zukommt. Nach den bisherigen Erfahrungen könnte es für bis zu 40Prozent der Antragssteller schwieriger werden, eine Hacklerpension zu bekommen. Denn nach den aktuellsten PVA-Daten nützten im Vorjahr immerhin 39,46Prozent der knapp 22.000 neuen Hacklerpensionisten die Anrechnung von Ersatzzeiten oder den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, um diese Form der Frühpension in Anspruch nehmen zu können.

Ersatzzeiten sind nachzukaufen

Ab kommendem Jahr wird das schwieriger: SPÖ und ÖVP haben paktiert, dass ab Anfang 2011 die Hürden für den Zugang zur Hacklerfrühpension höher werden. Derzeit können im ASVG Frauen nach 40Beitragsjahren ab 55 ohne Abschläge in die Hacklerpension gehen, Männer nach 45Jahren ab 60. Diese Regelung bleibt zwar bis Ende 2013 aufrecht, aber bisher kostenlos angerechnete Ersatzzeiten (etwa für längere Krankenstandszeiten) und Ausbildungsersatzzeiten für Bauern und Gewerbe müssen künftig nachgekauft werden.

Der schon bisher mögliche Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird teurer. Und das sogar empfindlich: Ein Schulmonat kostet künftig dreimal so viel, nämlich 937,08Euro statt bisher 312,36Euro. Das macht für ein Schuljahr immerhin deutlich mehr als 10.000 Euro aus. Studienzeiten kosten statt 624,72Euro pro Monat ebenfalls 937,08Euro. Rund jeder zehnte Antragssteller machte bisher von der Nachkaufsmöglichkeit Gebrauch, um eine Hacklerspension zu bekommen. Die kostenlose Anrechnung der Krankenstandszeiten nützten mehr, nämlich knapp 15Prozent.

Ausnahmen von den Verschlechterungen wird es jedoch weiter geben: Präsenzdienstzeiten und Kindererziehungszeiten werden laut Sozialministerium weiter kostenlos angerechnet.

Zu den künftig 937,08Euro kommt bei älteren Personen – wie bisher – ein sogenannter „Risikozuschlag“, der den Nachkauf noch teurer macht. Dieser Risikozuschlag gilt für Personen, die vor dem 1.Jänner 1955 geboren wurden und erst ab dem 50.Lebensjahr nachkaufen. Die Risikozuschläge betragen bei 50 bis 54Jahren 66Prozent, von 55 bis 60Jahren 122Prozent, über 60 Jahre 134 Prozent. Bei den Beamten kommt noch eine Verschärfung dazu: Für diese wird der sogenannte Risikozuschlag mit dem Budgetpaket der Regierung erst eingeführt.

Ab dem Jahr 2014 wird dann das Mindestalter für die Hacklerpension (ASVG, Bauern, Gewerbe) auf 62 Jahre für Männer und auf 57 Jahre für Frauen angehoben. Bei weiblichen und männlichen Beamten erfolgt einheitlich eine Anhebung von bisher 60 auf 62Jahre für die Hacklerpension.

Höhere Pensionen beschlossen

Allerdings bleibt in den gut zwei Monaten bis zum Jahreswechsel noch eine Möglichkeit, den verschärften Bestimmungen zu entgehen. Denn entscheidend ist, wie das Sozialministerium bestätigt, das Datum des Pensionsantrags, nicht der Termin der Bewilligung. Das bedeutet: Wer heuer noch eine Hacklerpension beantragt und auf die Anrechnung von Ersatzzeiten oder den Nachkauf von Ausbildungszeiten angewiesen ist, um die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, kann dies noch zu den bisherigen, günstigeren Bestimmungen tun.

Völlig geklärt ist inzwischen die Pensionserhöhung für 2011. Demnach werden Pensionen bis 2000 Euro brutto im Monat, wie von der „Presse“ bereits am 10. September angekündigt, um 1,2 Prozent erhöht, womit die Teuerung abgegolten wird. Das bedeutet bei 2000 Euro ein Plus von 24 Euro brutto.

Bei höheren Pensionen bis 2310 Euro im Monat „schmilzt“ die Erhöhung sozial gestaffelt, für Pensionen über 2310 Euro gibt es keine Erhöhung.

Davon betroffen sind in erster Linie Beamte im Ruhestand, deren Pension in vielen Fällen über dieser Grenze liegt. Zum Handkuss kommen aber auch Menschen bis zur ASVG-Höchstpension, die in den meisten Fällen bei 2826Euro im Monat liegt. Der teilweise Ausfall der Erhöhung, die am Montag zwischen Regierung und den Pensionistenvertretern Karl Blecha (SPÖ) und Andreas Khol (ÖVP) fixiert wurde, ist Teil des Pensionssparpakets der Regierung. Der Einigung hat laut Seniorenvertretung auch der Chef des freiheitlichen Seniorenrings, Edwin Tiefenbacher, zugestimmt.

„Schmerzhaftes Opfer“

Khol betonte, der Abschluss sei für „viele gut“, vor allem für Bezieher höherer Pensionen bedeute dies aber ein „schmerzhaftes Opfer“. In diese Kerbe schlug auch Blecha: Die Senioren hätten bei der Budgeteinigung „große Opfer“ gebracht. Für Finanzminister Josef Pröll handelt es sich um einen „verantwortungsvollen Abschluss“. Bundeskanzler Werner Faymann sah es als „innere Verpflichtung“ an, zumindest den Beziehern von kleineren und mittleren Pensionen die Inflation abzugelten.

(Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2010)

Zurück