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Die Maßnahmen im Detail

Nachbesserungen bei Familien kosten 300 Mio. Euro - Streichung der Familienbeihilfe für 24- und 25-Jährige ab Juli - Kosten werden in Pensionsversicherung verschoben - Pendlerpauschale wird erhöht - Abschlag bei Invaliditätspension steigt weniger stark

Wien - Die Regierung ist den Kritikern des Sparpakets ein Stück entgegengekommen. "Abgeschliffen" wurde vor allem bei den Familienleistungen für Studenten, Nachbesserungen gibt es aber auch für Mehrkindfamilien, verheiratete Mindestpensionisten und Pendler. Allein die Kosten im Familienbereich beziffert die Regierung mit 300 Mio. Euro bis 2014. Dazu kommen noch zusätzliche Ausgaben für das nochmals erhöhte Pendlerpauschale. Die Maßnahmen im Detail:

FAMILIENBEIHILFE - Grundsätzlich bleibt die Regierung dabei, die Familienbeihilfe nur noch bis zum 24. Geburtstag auszuzahlen. Allerdings erhalten 24- und 25-Jährige eine Schonfrist, denn die Streichung tritt nicht schon mit 1. Jänner, sondern erst mit 1. Juli in Kraft. Schon bisher bekannt war außerdem, dass für länger dauernde Studien (sie sollen im Gesetz taxativ aufgezählt werden, u.a. Medizin und Veterinärmedizin), für Präsenz- und Zivildiener, für Eltern und für Absolventen des freiwilligen Sozialen Jahrs die Familienbeihilfe um ein Jahr länger ausgezahlt wird. Die Zuverdienstgrenze für volljährige Familienbeihilfebezieher wird außerdem auf 10.000 Euro angehoben. Für Bezieher von Stipendien wird der Verlust aus der wegfallenden Familienbeihilfe durch eine höhere Studienbeihilfe ausgeglichen. Kosten: 166 Mio. Euro bis 2014.

MEHRKINDZUSCHLAG - Die zweite große Änderung neben der Familienbeihilfe für Studenten betrifft den Mehrkindzuschlag für kinderreiche Familien. Dieser Zuschuss - derzeit pro Monat 36,40 Euro für jedes Kind ab dem dritten - wird nun nicht gestrichen, sondern lediglich auf 20 Euro reduziert. Kosten: 128 Mio. Euro bis 2014.

PENSIONISTEN - Eine kleine Verbesserung gibt es auch für Pensionisten-Ehepaare, deren Bezüge unter der Mindestpension (1.155 Euro für Paare) liegen. Sie erhalten den Alleinverdienerabsetzbetrag auch weiterhin. Für alle anderen Ehepaare, die keine Kinder (mehr) zu betreuen haben, wird diese Förderung allerdings gestrichen. Kosten: 6 Mio. Euro bis 2014.

GEGENFINANZIERUNG - Vom ursprünglichen Plan, die Entschärfungen im Familienbereich auch im Familienbudget gegenzufinanzieren, ist die Regierung wieder abgekommen. Stattdessen werden die Kosten indirekt in die Pensionsversicherung verschoben. Vereinbart wurde nämlich, dass der Familienfonds (FLAF) künftig weniger Geld an die Pensionsversicherung überweist. Konkret bezahlt der FLAF derzeit 75 Prozent der Kindererziehungszeiten, die die Eltern für ihre Pension anrechnen können. Künftig werden es nur noch 72 Prozent sein, ohne dass die Pensionsansprüche der betroffenen Eltern geschmälert würden. Damit sollen annähernd 300 Mio. Euro mehr im FLAF bleiben, heißt es. Das Defizit der Pensionsversicherung wird sich dadurch freilich vergrößeren. Abgedeckt wird es über den Bundesbeitrag - also aus dem Budget.

PENDLER - Nachgegeben hat die Regierung auch gegenüber Autofahrerclubs und Arbeiterkammer. Die im Zuge der Anhebung der Mineralölsteuer (MÖSt) ohnehin geplante fünfprozentige Erhöhung des Pendlerpauschale wird nun verdoppelt: Die Kosten machen statt 15 nun 30 Mio. Euro jährlich aus. Kosten: 60 Mio. Euro.

INVALIDITÄTSPENSION - Als Ziel wird nun festgeschrieben, dass die Zahl der Invaliditätspensionisten durch die geplante Forcierung der Rehabilitation um 10 Prozent sinken soll. Außerdem soll die Anhebung des maximalen Abschlags für Invaliditätspensionisten (derzeit 15 Prozent) nun etwas geringer ausfallen, als ursprünglich geplant: Der Abschlag sinkt auf 13,8 statt 12,6 Prozent. Die Kosten dieser Entschärfung beziffert die Regierung für 2012 bis 2014 mit 20 Mio. Euro.

Außerdem wird die ursprünglich geplante Begünstigung der Schwerarbeiter in der Invaliditätspension wieder etwas zurückgenommen: Für sie wird es zwar geringere Abschläge geben. Allerdings machen die Abschläge nicht nur 9 Prozent sondern 11 Prozent aus. Außerdem wird ein Mindestalter von 57 Jahren für die Schwerarbeiter-Invaliditätspension eingezogen. Und insgesamt wird die Begünstigung der Schwerarbeiter bis 2015 befristet. Finanzielle Auswirkungen werden von der Regierung vorerst nicht genannt.

HACKLERREGELUNG - Die Langzeitversichertenpension wird bereits ab 2014 deutlich eingeschränkt. Dabei wird es auch nach der Einigung vom Samstag bleiben. Allerdings hat die Koalition vereinbart, dass diese Pensionsform bereits 2030 auslaufen soll. Wie das im Gesetz verankert werden soll, war am Samstag allerdings noch Gegenstand von Verhandlungen. Nach der derzeitigen Planung würde die Hacklerregelung de facto erst nach 2050 verschwinden.

VERMÖGENSZUWACHSSTEUER - Nach Kritik aus der Bankenbranche wird die Vorbereitungszeit auf die Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere (Vermögenszuwachssteuer oder Wertpapier-KESt) nun verlängert. Zwar soll die neue Steuer für ab dem 1. Jänner 2011 gekaufte Wertpapiere gelten, besteuert werden aber erst ab dem 1. Oktober 2011 erzielte Gewinne. Bisher war als Starttermin der 1. Juli vorgesehen. Für Fonds gilt die Vermögenszuwachssteuer ab dem 1. Juli 2011 (Stichtag ist hier der Beginn des Geschäftsjahres des jeweiligen Fonds).

AMTSTAGE - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wollte die Amtstage bei Gericht ursprünglich streichen. Dies wird nun wieder zurückgenommen.

(Quelle: derstandard.at, 27. November 2010)

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